4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes,

Liebe Ortsgruppenobleute!

 

Mit der 5. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen wir mittlerweile mehr als 80 Pandemie-Maßnahmen befolgen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Eingebettet in die sogenannte „Osterruhe“ und auf Basis des aktuellen Epidemiegesetzes gilt für Nordtirol neuerlich die Virusvariantenverordnung des Landeshauptmanns.

Für Nordtirol, mit Ausnahme des Bezirks Lienz, wird für die Ausreise vom 31. März 2021 bis einschließlich 14. April 2021 der Nachweis eines negativen Corona-Tests benötigt. Zum Zeitpunkt der Ausreise dürfen die Testergebnisse beim Antigen-Test nicht älter als 48 und beim PCR-Rest nicht älter als 72 Stunden sein.

Impfbestätigungen, Selbsttests, ärztliche Atteste und/oder Bescheinigungen über Genesungen und vorgenommenen Antikörpertests werden für die Ausreise nicht anerkannt.

Für den Bezirk Kufstein gelten vom 31. März 2021 und bis einschließlich 14. April 2021 zusätzlich verordnete Ausreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Die Bestimmungen für den Bezirk Schwaz laufen am 1. April 2021 aus.

Die Übersicht aller aktuellen Bestimmungen findet ihr unter dem Link: Ein- und Ausreisebestimmungen

 

Gesund bleiben und schon jetzt Frohe Ostern

Herbert und Carinna  

 

Herbert Striegl BA
Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

 

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Wir müssen abwarten, wie sich die Situation ändert!

      Liebe Pensionisten (innen)!         

             

   CORONA – PANDEMIE:

 

Wir haben für heuer 2021 unser Programm vorbereitet!

  Wir müssen abwarten, wie sich die Situation ändert!

  Wir werden euch so schnell wie möglich verständigen!

         Aufpassen, gesund bleiben und impfen lassen!

  Ohne Impfung wird es wahrscheinlich nicht mehr gehen!

                                  

        Liebe Grüße vom Obmann und Ausschuß!

 

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Liebe Freundinnen und Freunde des PVÖ

Liebe Freundinnen und Freunde des PVÖ und von Senioren Reisen,

vor etwas mehr als einem Jahr mussten wir die Frühjahrstreffen 2020 absagen. Eine Entscheidung, die uns unheimlich geschmerzt hat, die aber natürlich die richtige war.

In diesem Jahr, das seitdem vergangen ist, ist viel passiert, niemand hat damals damit gerechnet, wie lang uns diese Pandemie beeinträchtigen wird. Und wie stark sie unser aller Leben verändern wird.Ich weiß, es wäre endlich Zeit für richtig gute Nachrichten! Dass das Klubleben im PVÖ wieder ungestört und frei losgehen kann, dass Reisen in die ganze Welt wieder sicher und voller Lebensfreude möglich sind.

Leider kann ich Euch diese guten Nachrichten heute noch nicht anbieten.Einmal mehr muss ich Euch um Geduld und Flexibilität bitten, und darum, dass Ihr uns weiterhin treu und motiviert bleibt – als unsere wichtigsten MitarbeiterInnen und Schnittstellen zu unseren vielen Mitgliedern und Reisegästen.

Vor einigen Monaten hatten wir entschieden, das Reisejahr 2021 ein bisserl „ver-rückt“ zu planen.Das traditionelle Herbsttreffen mit Bussen verlegten wir auf Mai und unsere großen Frühjahrstreffen auf September und Oktober.

Leider hat uns die Pandemie wieder einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Sorge, dass wir auch 2021 (wieder) nicht in der gewohnten Unbeschwertheit reisen können, begleitet unser gesamtes Team und uns schon seit Wochen. Solange die Situation in Österreich, aber auch in fast allen anderen Ländern Europas, so bleibt, können wir nicht ruhigen Gewissens unsere Reisen durchführen.

Erst wenn alle, die es wollen, geimpft sind, wenn die Planungssicherheit nicht mehr durch Reisewarnungen und Quarantäne-Bestimmungen unmöglich gemacht wird, wenn wir uns wieder unbeschwert treffen können – erst dann wird auch SeniorenReisen wieder Vollgas geben können.

Wir alle hoffen, dass dies nach einigen harten Wochen, die uns noch bevorstehen werden, wieder möglich ist.Aus dem Grund haben wir entschieden, wieder zu verschieben

Wir ver-rücken nochmals: unsere für Mai geplante Kroatien-Reise wird im September und Oktober stattfinden.Das für Herbst geplante Frühjahrstreffen wird nun doch wieder ein Frühjahrstreffen – allerdings erst 2022!

Wir sehen derzeit keine Möglichkeit, noch heuer mit vollen Charterflügen nach Kreta und an die Costa de la Luz zu reisen.Alle anderen Sonderreisen verschieben wir natürlich auch zeitgerecht und melden uns dazu noch bei Euch.

Nach Ostern – in der neuen UG – werden wir Euch für Kroatien neue Termine nennen und hoffen sehr, dass wir gemeinsam viele Reisegäste begeistern können. Das gilt selbstverständlich ebenso für die bereits ausgeschriebenen anderen Busreisen der Zentrale und der Filialen Klagenfurt und Linz.

Wir bitten Euch von ganzem Herzen, diese Entscheidung zu respektieren, zu verstehen und mit uns gemeinsam zu tragen. Ihr könnt uns glauben, es ist uns nicht leicht gefallen, und wir alle sind sehr traurig darüber, dass wir noch weiter auf den Neustart warten müssen.

Aber Ihr wisst, Stimmung – Service – Sicherheit sind das Credo von SeniorenReisen und wir werden stärker, motivierter und kreativer zurückkommen denn je!Bitte bleibt uns als Freunde des PVÖ und von SeniorenReisen weiterhin gewogen. Und vor allem: ? Bleibt gesund!

Wir wünschen Euch ein wunderschönes Osterfest, viel Freude, Liebe und Gesundheit!

Mag. Gerlinde Zehetner

Bundesgeschäftsführerin    Pensionistenverband Österreichs

 


 

 

Erleichterungen der aktuellen Lockdown-Regelungen

Betreff: Erleichterungen der aktuellen Lockdown-Regelungen / Selbsttests / Bezirk Schwaz

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!

 

  1. Aktuelle Lockdown-Regelungen gelten vorerst bis inklusive kommenden Sonntag; ab Morgen: Lockerung der Besuchsregeln für die Krankenhäuser, Negativer PCR-Test ist künftig generell 72 Stunden und negativer Antigen-Test 48 Stunden gültig. Anerkennung von Absonderungsbescheiden.
  • PatientInnen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten dürfen ab Mittwoch eine Besucherin bzw. einen Besucher pro Tag empfangen. Die Regelung, dass der Besuch erst nach einer Woche Aufenthaltsdauer möglich ist, wurde gestrichen. Die Ausnahmeregelung für Kinder – täglich zusätzlich maximal zwei Personen zur Begleitung bzw. zum Besuch – bleibt bestehen. Sowohl BesucherInnen als auch Begleitpersonen müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen und in der Regel auch eine FFP2-Maske tragen.
  • Als Testnachweise werden ein bestätigter negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test anerkannt, wobei Antigen-Tests maximal 48 Stunden und PCR-Tests maximal 72 Stunden alt sein dürfen.
  • Diese erweiterte Gültigkeitsregelung der Tests gilt auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche. Ersatzweise können weiterhin auch Genesungsbestätigungen, maximal sechs Monate alt, nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung sowie positive Antikörper-Tests vorgelegt werden. Positive Antikörper-Tests dürfen jetzt nur noch maximal drei Monate – statt bisher sechs Monate – alt sein.
  • NEU: Auch Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten COVID-19-Infektion gelten künftig als Nachweis. Sie dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
  1. Wie funktionieren die Corona-Selbsttests „Nasenbohr-Tests“ zu Hause?
    Viele Gebrauchsanweisungen sind unleserlich, unvollständig oder nicht in Deutsch.
    Auf unserer Homepage https://pvoe.at/content/nasenbohr-tests-so-funktioniert-das-selbst-testen-ganz-einfach gibt es eine gut leserliche Anleitung, Link zum Anleitungsvideo und die vollständigen Gebrauchsanweisungen aller gängigen Testmarken zum Herunterladen.
  2. Ausreise bzw. Aufenthalt im Bezirk Schwaz im Zeitraum 11. März 2021 bis einschließlich 25. März 2021
    Die Fragen und Antworten dazu findet ihr unter https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/ausreise-aus-dem-bezirk-schwaz/

Bleibt gesund und wir warten auf die Impfung.

Herbert und Carinna

Herbert Striegl BA Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

Bitte anklicken…

3. Novelle zur 4. COVID 19 Schutzmaßnahmenverordnung ab 2021 03 10


 

 

Ab heute dürfen HeimbewohnerInnen zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.

             Liebe Mitglieder des Landesvorstandes,

             Liebe Ortsgruppenobleute!

 

  1. Ab heute dürfen HeimbewohnerInnen zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen Das gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
    Die Dauer eines Besuchs ist wie bisher weder in der Bundesverordnung noch in der Landesverordnung geregelt. Wird aber von den einzelnen Heimbetreibern unterschiedlich gehandhabt.
    Der Vorweis eines negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin verpflichtend vorgeschrieben.
    Die aktuellen Lockdown-Regelungen, wie die Ausgangsbeschränkungen, die Schließung von Lokalen usw. werden bis 9. März verlängert.
  2. Mayrhofen, Schwaz und Jenbach. Bis auf weiteres Maskenpflicht teilweise auch im Freien
    In Mayrhofen betrifft dies den Vorplatz des Veranstaltungszentrums Europahaus, den Josef-Riedl-Platz/Kirchplatz, den Vorplatz des Musikpavillon und den Vorplatz der Penkenbahn.
    In der Bezirkshauptstadt Schwaz gilt die FFP2-Maskenpflicht für den Bereich Stadtgalerie, den Bahnhofsvorplatz, den Skaterpark Psenner-Straße, den Friedhofsparkplatz und den Postpark.
    In Jenbach ist der Bereich Marktimbiss (Spar-Markt) und die gegenüberliegende Parkanlage betroffen.

Tirol Zusätzliche Verordnung zu COVD-19 für Heime ab 2021 02 13 bis 2021 02 28

 

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, Fassung ab 2021 02 15

 

     Kommen wir bis zur Impfung gesund durch die Zeit.
     Liebe Grüße
     Herbert und Carinna

       Herbert Striegl BA
       Landespräsident

      Pensionistenverband Tirol

 


 

 

 

Ortsgruppe Lechaschau bedankt sich bei den Omas und Mütter

                         Liebe Pensionisten (innen)!

Am Sonntag den 14. Februar feiern wir jedes Jahr wieder den Valentinstag:

den Tag der Liebe.

Es ist der Tag und deinem Schatz zu zeigen,

wie verrückt du nach ihn/ihr bist

und wie viel du sie/ihn liebst.

Liebe Grüße vom Obmann und Ausschuß.

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Ab morgen, dem 12. Februar 2021, wird Nordtirol

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!

Ab morgen, dem 12. Februar 2021, wird Nordtirol nach der COVID-19 Virusvariantenverordnung zum Epidemiegebiet erklärt.

Dies hat zur Folge, dass, mit wenigen Ausnahmen, bei jeder Ausreise aus Nordtirol ein negativer Antigen-Test oder PCR-Test, beide Tests nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden muss.

Ein ärztliches Attest, das eine in den vergangenen sechs Monaten nachgewiesene COVID-19 Infektion oder im Labor nachgewiesene Antikörper bestätigen, gelten nicht bei der Ausreise aus Nordtirol.

Regelung für den Bezirk Lienz
Für die Ausreise ist kein negativer Test erforderlich.

Erfolgt die Rückreise über Nordtirol so muss bei der Ausreise ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden.

Nähere Bestimmungen findet ihr unter dem Link:

Ausreise aus Tirol ab 12. Februar 2021

Gsund bleiben und liebe Grüße

Herbert und Carinna

Herbert Striegl BA Landespräsident Pensionistenverband Tirol

Salurner Straße 2/EG A-6020 Innsbruck 

Tel.   +43 (0) 512 589113

Anklicken Bitte:

COVID-19-Virusvariantenverordnung ab 2020 02 12

 

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Neueröffnung der Physiotherapie Alva & Schmidhofer in Lechaschau

                   Liebe Pensionisten (innen)!

                   Achtung neu in Lechaschau!

Neueröffnung der Physiotherapie Alva & Schmidhofer  in Lechaschau

am Montag 15. Februar 2021 Dorfstrasse 1 neben der Kirche.

               Anhang Bitte anklicken!

Physio Alva & Schmidhofer

Gruß Pensionisten Obmann

Pellegrini Karl

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Die Impfungen zum Schutz vor Covid-19 haben in Tirol begonnen!

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!

Wir senden euch das aktuelle, angekündigte Übersichtsblatt mit den wichtigsten Informationen zu den einzelnen Impfphasen und mit den Hinweisen zur Anmeldung.

Eventuelle Änderungen werden wir laufend aktualisieren.

Informiert bitte eure Mitglieder und unterstützt bei Bedarf die Online-Vormerkung für die Impfung.

Danke…

Gsund bleiben und liebe Grüße   Herbert und Carinna

Herbert Striegl BA  Landespräsident Pensionistenverband Tirol

Salurner Straße 2/EG  A-6020 Innsbruck

Tel.   +43 (0) 512 589113    Mobil  +43 (0) 660 3757256