Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!
Ab morgen, dem 12. Februar 2021, wird Nordtirol nach der COVID-19 Virusvariantenverordnung zum Epidemiegebiet erklärt.
Dies hat zur Folge, dass, mit wenigen Ausnahmen, bei jeder Ausreise aus Nordtirol ein negativer Antigen-Test oder PCR-Test, beide Tests nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden muss.
Ein ärztliches Attest, das eine in den vergangenen sechs Monaten nachgewiesene COVID-19 Infektion oder im Labor nachgewiesene Antikörper bestätigen, gelten nicht bei der Ausreise aus Nordtirol.
Regelung für den Bezirk Lienz
Für die Ausreise ist kein negativer Test erforderlich.
Erfolgt die Rückreise über Nordtirol so muss bei der Ausreise ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden.
Nähere Bestimmungen findet ihr unter dem Link:
Ausreise aus Tirol ab 12. Februar 2021
Gsund bleiben und liebe Grüße
Herbert und Carinna
Herbert Striegl BA Landespräsident Pensionistenverband Tirol
Salurner Straße 2/EG A-6020 Innsbruck
Tel. +43 (0) 512 589113
Anklicken Bitte:
COVID-19-Virusvariantenverordnung ab 2020 02 12
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