Liebe Mitglieder des Landesvorstandes,

             Liebe Ortsgruppenobleute!

 

  1. Ab heute dürfen HeimbewohnerInnen zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen Das gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
    Die Dauer eines Besuchs ist wie bisher weder in der Bundesverordnung noch in der Landesverordnung geregelt. Wird aber von den einzelnen Heimbetreibern unterschiedlich gehandhabt.
    Der Vorweis eines negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin verpflichtend vorgeschrieben.
    Die aktuellen Lockdown-Regelungen, wie die Ausgangsbeschränkungen, die Schließung von Lokalen usw. werden bis 9. März verlängert.
  2. Mayrhofen, Schwaz und Jenbach. Bis auf weiteres Maskenpflicht teilweise auch im Freien
    In Mayrhofen betrifft dies den Vorplatz des Veranstaltungszentrums Europahaus, den Josef-Riedl-Platz/Kirchplatz, den Vorplatz des Musikpavillon und den Vorplatz der Penkenbahn.
    In der Bezirkshauptstadt Schwaz gilt die FFP2-Maskenpflicht für den Bereich Stadtgalerie, den Bahnhofsvorplatz, den Skaterpark Psenner-Straße, den Friedhofsparkplatz und den Postpark.
    In Jenbach ist der Bereich Marktimbiss (Spar-Markt) und die gegenüberliegende Parkanlage betroffen.

Tirol Zusätzliche Verordnung zu COVD-19 für Heime ab 2021 02 13 bis 2021 02 28

 

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, Fassung ab 2021 02 15

 

     Kommen wir bis zur Impfung gesund durch die Zeit.
     Liebe Grüße
     Herbert und Carinna

       Herbert Striegl BA
       Landespräsident

      Pensionistenverband Tirol