Coronavirus 01.11.2020

Coronavirus – Die Lockdown-Eckpunkte     

Mit Dienstag 00:00 Uhr tritt eine neue Lockdown-Verordnung in Kraft! Hier findet ihr die wichtigsten Eckpunkte in einer Übersicht!

Quelle: APA, Stand 31.Oktober 2020, Inkrafttreten: Dienstag, 3. November 2020, 00:00 Uhr

 

Coronavirus – Die Lockdown-Eckpunkte

Ausgangsbeschränkungen 20 bis 6 Uhr – Gastro schließt, Handel bleibt geöffnet – Freizeiteinrichtungen schließen – Schulen und Kindergärten bleiben offen, Distance Learning für Oberstufen

In Österreich gelten ab Dienstag weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Der von der Bundesregierung angekündigte Lockdown startet am 3. November und bleibt (vorerst) bis 30. November in Kraft. Vorgesehen sind auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr, in dieser Zeit darf man nur zu bestimmten Zwecken den Wohnbereich verlassen. Die Gastronomie schließt, der Handel bleibt geöffnet, die Oberstufen wechseln ins Distance Learning.

Im Folgenden die wichtigsten Punkte laut Regierungs-Unterlagen im Überblick. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) liegt vorerst noch nicht vor.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ ist grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Wie schon im Frühjahr gelten fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Verlassen für die Ausübung beruflicher Zwecke und für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa Einkauf, Arzt-, Apothekenbesuche, Bank- oder Behördenwege). Auch die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger sowie die Wahrnehmung familiärer Rechte und Pflichten fällt darunter. Untersagt sind sonstige abendliche oder nächtliche Besuche in fremden Wohnungen. Ebenfalls raus darf man in der Nacht zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Der fünfte Grund rauszugehen, betrifft den Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“, also den Aufenthalt im Freien. Als explizite Beispiele nennt die Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.

ÖFFENTLICHER RAUM – ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT

Im öffentlichen Raum muss grundsätzlich zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand gehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen – man darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.

Der Ein-Meter-Mindestabstand darf unterschritten werden, sofern man sich in Gruppen von maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten befindet, zuzüglich maximal sechs minderjährige Kinder.

Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern sind laut Regierungsunterlagen im öffentlichen Raum untersagt.

PRIVATER RAUM – PARTY-VERBOTE in GÄRTEN und GARAGEN

Keine Regelungen gibt es für den unmittelbaren privaten Wohnbereich. In Garagen, Gärten oder Scheunen sind „Partys“ und jegliche Veranstaltungen verboten. Ab welcher Personenanzahl ein Treffen an diesen Orten als Party gilt, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

HANDEL

Der Handel sowie sämtliche Dienstleistungsbetriebe bleiben komplett geöffnet. Für Kunden wie auch Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten. Auch wird der Zugang in die Geschäfte limitiert: Jedem Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur ein Kunde aufhalten.

GASTRONOMIE

Die gesamte Gastronomie wird geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung aufrecht. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen.

KINDERGÄRTEN und SCHULEN

Kindergärten und der Pflichtschulbereich bleiben geöffnet. Für 10- bis 14-jährige Schüler wird laut Regierungs-Unterlagen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Keinen Präsenzunterricht mehr gibt es für die Oberstufe, sie steigt auf Distance-Learning um. Gleiches gilt für Universitäten.

TOURISMUS

Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende.

VERANSTALTUNGEN

Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, sofern sie zu beruflichen Zwecken erfolgen.

SPORT

Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen – abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf, Tennis, Leichtathletik). Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen – ohne Zuschauer.

FREIZEITEINRICHTUNGEN

Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks werden geschlossen.

VERKEHR

In Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch gilt hier die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben etwa Profisportlern vorbehalten.

ARBEITSPLATZ

Auch am Arbeitsplatz muss zwischen Personen der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden – sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen.

ALTEN- und PFLEGEHEIME:

In Alten- und Pflegeheimen gelten Besuchsbeschränkungen. Jeder Bewohner darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Alternativ muss während des gesamten Aufenthalts eine sogenannte CPA- oder höherwertige Maske getragen werden. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.

RELIGION, BEGRÄBNISSE, HOCHZEITEN:

Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Obmann Pellegrini Karl

Ortsgruppe – Lechaschau

Wänglerstrasse 8A

6600 – Lechaschau / Tirol

Handy: +43-650 9472510

Unsere Homepage:

www.pensionistenverband-oesterreich.info

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Allerheiligen und Allerseelen von Coronakrise geprägt.

Auch Allerheilgen und Allerseelen ist heuer von der Coronakrise geprägt. Die Regierung hat dazu aufgerufen, heuer auf gemeinsame Friedhofsbesuche zu verzichten.

Die Kirche feiert an den beiden ersten Tagen im November Allerheiligen und Allerseelen. Und wie so vieles in diesem Jahr, stehen auch diese beiden Tage im Schatten der Corona-Pandemie. Die Regierung hat an die Bevölkerung appelliert, auf gemeinsame Friedhofsbesuche zu verzichten. Auch die Katholische Kirche äußerte dafür Verständnis: Erzbischof Franz Lackner riet von Familienfeiern ab. Es werden auch keine gemeinsamen Gottesdienste auf Friedhöfen stattfinden.

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25. Pensionisten wurden geehrt in der Ortsgruppe Lechaschau.

  1. Pensionisten wurden geehrt in der Ortsgruppe Lechaschau.

             

Die Ortsgruppe Lechaschau wollte schon im Frühjahr 2020 die Ehrungen in unserer Hougartstube durchführen, leider machte die Corona Pandemie uns einen Strich durch die Veranstaltung.

Wir warteten ab wie sich die Situation ändert. Aber Leider zum schlechteren, so verschoben wir die Feier bis zum Oktober 2020.

Letzte Woche besuchten der Obmann Hr.Pellegrini Karl und die Kassier Stellvertreterin Fr.Strauss Antonia die geehrten Jubilare. Mit Mundmaske  gingen sie von Haus zu Haus und hielten den Abstand ein, überreichten  den Jubilaren  vor dem Haus, die Urkunden, Anstecknadeln und ein kleines Present. Alle freuten sich über den unverhofften Besuch, und bedankten sich nochmals das wir in der Ortsgruppe alles abgesagt  haben, und somit die Gesundheit  der Pensionisten (innen) nicht aufs Spiel gesetzt haben.

Die  Ortsgruppe Lechaschau   wünscht  allen Mitgliedern, das Sie gesund über den Herbst kommen. Danke..

Im Bild: Obere Reihe:   Kerber Maria, Lettenbichler Elisabeth, Ralser Irene, Reisigl Angelika, Senn Rose, Strolz Adele, Fritz Eduard, Frick Hannelore.

Mittlere Reihe: Fam. Bleier Fritz /Rosemarie , Habetitzl Rosemarie, Hold Anneliese, Lokin Janica, Strauß Antonia, Theisel Ernst.

Untere Reihe: Weber Karl, Wilhelm Monika, Hummel Herlinde, Fam. Mühlburger Sebastian / Agnes, Wiedemann Karl, Weiß Maria.

Nicht auf dem Bild: Tegischer Blanka,  Abraham Irmgard,  Nessler Horst.

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   https://www.beweg-dich-mit-regina.at/ 

    Sie hat mich gebeten euch zu Informieren, wer Interesse hat Bitte melden!                                                     

                                                Über mich…

Mein Name ist Regina Pahle und ich bin  Diplomierter Pilates Instructor, Ausbildung bei National Fitness Academy Austria, Telfs.

Kursleiter für Rückenschule ausgebildet von BSA-Akademie München. Und Hatha Yogalehrerin 200h ausgebildet von der Wiener Yogaschule.

Sehr geehrter Herr Karl Pellegrini,

vielen Dank, dass Sie mein Angebot für Wirbelsäulengymnastik – Pilates und Yoga auf Ihre homepage stellen und auch als WhatsUp weiterleiten.

 Die Stunden finden hauptsächlich in der Lebenshilfe Werkstatt Ehenbichl statt. Der Raum dort ist sehr groß und trotzdem warm.

 Maximal 9 Teilnehmer und ich werden im Raum sein. Daher können wir  leicht 2 m Abstand halten.

 Die Stunden in der Lebenshilfe sind so gelegt, dass wir auch in der Gardarobe niemanden treffen. 

 Also keine Angst haben und Freude an der Bewegung spüren. Wer zum ersten Mal kommt – kann eine Stunde gratis probieren.

 Alle Informationen Stundenplan und Anmeldung finden Sie unter: 

         https://www.beweg-dich-mit-regina.at/    

                          Liebe Grüße, Regina Pahle aus Heiterwang…

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Hotel goldene Rose — 12.Oktober bis 14.Dezember Betriebsruhe

Hotel goldene Rose Lechaschau: 


Liebe Gäste,

gerne möchten wir Sie darüber informieren,

dass wir vom 12. Oktober 2020

bis voraussichtlich 14. Dezember 2020

Betriebsruhe haben. (coronabedingt)

Wir freuen uns, Sie im Dezember wieder bei uns

begrüßen zu dürfen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Familie Klotz & Mitarbeiter

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Schifffahrt Ammersee und Kloster Andechs abgesagt!

                                Liebe Pensionistinnen und Pensionisten!!

   Ausflug abgesagt, dürfen nicht nach Bayern reisen!

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Großer Erfolg für Pensionistenverband:

PVÖ-Kostelka: Großer Erfolg für Pensionistenverband: Mindestpension steigt auf 1.000 Euro – 3,5 % Plus für kleine Pensionen

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, liebe Ortsgruppenvorsitzende!

Mehr als die doppelte Inflationsabgeltung erhalten die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Pensionen.
Pensionen bis 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben und die Ausgleichszulage steigt auf 1.000 Euro. Bis 1.400 Euro fällt die Erhöhung linear ab und ab 2.333 Euro wird die Anpassung mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

Nachstehend die detaillierte Aussendung der Verbandszentrale:

PVÖ-Kostelka: Großer Erfolg für Pensionistenverband: Mindestpension steigt auf 1.000 Euro – 3,5 % Plus für kleine Pensionen

Pensionistenverbands-Forderung endlich von Regierung umgesetzt – Verhandlungsergebnis keine Selbstverständlichkeit

Nach Gesprächen zwischen Pensionistenvertretern und dem Bundeskanzler kam es am Wochenende zu einer Blitzeinigung. Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Die Pensionsanpassung 2021 steht. Der Pensionistenverband hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, die Ausgleichszulagengrenze („Mindestpension“) auf 1.000 Euro anzuheben. Das ist eine Erhöhung um 3,5 Prozent. Pensionen bis 1.000 Euro werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht, das hat der Pensionistenverband ebenfalls gefordert und erreicht.“

Von 1.000 bis 1.400 Euro wird die Monatsbruttopension von 3,5 Prozent auf 1,5 Prozent Erhöhung linear eingeschliffen. Die 1,5 Prozent Anpassung gibt es bis zu einer Monatspension von 2.333 Euro. Das entspricht der aktuellen Teuerung. Darüber liegende Pensionen bekommen einen Fixbetrag in der Höhe von 35 Euro.

Kostelka: „Der Pensionistenverband hat als erste Seniorenorganisation für ein stärkeres Plus für Menschen mit kleineren Pensionen gefordert. Diese Gruppe ist von der spürbar höheren Teuerung der Lebenshaltungskosten besonders betroffen. Sie hat außerdem keine Entlastung bei der Steuerreform erhalten. Daher war für uns vom Pensionistenverband klar, dass wir für diese Pensionistinnen und Pensionisten besonders hart verhandeln müssen.“

Wie Kostelka betonte, „konnte das große Ziel des Pensionistenverbandes, 1.000 Euro Mindestpension, erreicht werden. Ein großer Erfolg, das ist in Zeiten wie diesen nicht selbstverständlich.“ Der Pensionistenverbands-Präsident erwähnte zum Vergleich die „Grundsicherung im Alter“ in Deutschland, die nur 893 Euro beträgt.

„Es gilt, Altersarmut zu vermeiden und Kaufkraft zu sichern. Ein Kaufkraftverlust der Pensionisten wäre in diesen schwierigen Zeiten eine Katastrophe für die Wirtschaft. Österreich braucht die gesicherte Kaufkraft der Pensionisten, denn das stützt die lokale Wirtschaft und hilft dem Arbeitsmarkt!“, so Kostelka über die Einigung, die am Mittwoch bereits im Ministerrat beschlossen werden soll

 

Liebe Grüße Herbert

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Schlachtschüssel Musteralm 02- 04.Oktober 2020

  Schlachtschüssel Musteralm 02- 04.Oktober 2020

                       Hallo liebe Pensionisten(innen)!

 Unser Sponsor veranstaltet am 02.- 03.- 04.-Oktober 2020 seine traditionelle Schlachtschüssel.

 Essenzeiten:
Freitag: 02.Oktober ab 18:00h

Samstag: 03.Oktober ab 18:00h

Sonntag: 04.Oktober von 11:30h – 17:00h

Tischreservierungen sind erbeten unter der

Tel. Nr. 05672-78118

Handy: 0664-4015813

 Mit freundlichen Grüßen Obmann Pellegrini Karl   Ortsgruppe – Lechaschau

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PVÖ – Verbandszentrale Tages Info- 21.09.2020

 PVÖ – Verbandszentrale –Tages Information 21.09.2020

Wichtige Informationen über Corona-Vorsichtsmaßnahmen für Veranstaltungen des Pensionistenverbandes ab 21. September 2020 Um ein neuerliches Herunterfahren („Lockdown“) der Aktivitäten des Pensionistenverbandes zu verhindern und gleichzeitig den aktuellen Verordnungen der Bundesregierung zu entsprechen, gelten ab sofort für ALLE Organisationseinheiten des Pensionistenverbandes Österreichs (Ortsgruppen, Bezirksorganisationen und Landesorganisationen) folgende Bestimmungen:

Alle sozialen PVÖ-Aktivitäten gelten als „VERANSTALTUNGEN“ – sind also keine „privaten“ Zusammenkünfte.

Das umfasst Klubnachmittage und Zusammenkünfte (in Klublokalen, Stüberln, Pensionistenclubs etc.), Feiern, Grillveranstaltungen, Ehrungen, Sitzungen, Versammlungen und Konferenzen etc.

Generell gilt:

IMMER ausreichend Abstand halten (mindestens 1 Meter), regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten, Aufstellen von Desinfektionsmittel-Spendern beim Eingang, Seife in den Sanitäranlagen.

MUND-NASEN-SCHUTZ: Es gilt jetzt generelle Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) beim Betreten von geschlossenen Räumen und in Innenräumen. Nur am zugewiesenen Sitzplatz (z. B. im Theater, Gasthaus sowie bei PVÖ Aktivitäten) kann die Maske abgenommen werden und auch nur dann, wenn der Mindestabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann (ausgenommen Personen aus dem gleichen Haushalt). Die Maske ist defacto immer dort zu tragen, wo Menschen aufeinandertreffen. Also in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Seilbahnen, Schiffen etc.); in allen Geschäften, in allen Verwaltungseinrichtungen wie z.B. Gemeindeamt, BH, Landesregierung etc.), vor allem in Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Apotheken etc.), bei Veranstaltungen (auch jene vom Pensionistenverband!), in Hotels, Gastronomiebetrieben, usw. PVÖ Mitarbeiter/innen, die bei PVÖ-Veranstaltungen von Tisch zu Tisch gehen, z.B. um Café zu servieren, müssen selbstverständlich eine Maske tragen!

IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN GILT: Maximal 50 Personen: Ausnahmslos MIT zugewiesenen Sitzplätzen (Namenskarten!) Bei Veranstaltungen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die NICHT im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz bis hin zum Tisch bzw. Sitzplatz zu tragen. Die besetzen Tische abfotografieren (Handy, Digital-Kamera) und die Fotos für erforderliche Dokumentationszwecke aufbewahren. Maximal 10 Personen: OHNE Sitzplatzzuordnung Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen ohne Sitzplatzzuordnung sind untersagt. Werden keine Fotos zum Beispiel mit dem Handy gemacht, so sind für Dokumentationszwecke Teilnehmerlisten zu führen. Für beide Fälle gilt: Organisations-MitarbeiterInnen zählen nicht für die Berechnung der Personenanzahl, sondern nur „echte“ Gäste.

 IM FREILUFTBEREICH GILT: Veranstaltungen bis maximal 100 Personen im FREIEN sind erlaubt. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

GRÖSSERE VERANSTALTUNGEN: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein/e COVID-19- Beauftragte/r zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen außerdem einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese hat die Einhaltung der Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen.

SPORTLICHE AKTIVITÄTEN: An sportlichen Aktivitäten dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen. In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung der Gruppen ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. VorturnerInnen etc). Bei Mannschaftssportarten, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an Spieler/innen nicht in die Höchstteilnehmer/innenzahl miteinzurechnen. Bei der Sportausübung selbst muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt sowohl für die Sportausübung im Raum als auch im Freien.

ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN: Die örtlichen Vorschriften eines Bezirkes (Stichwort Ampel!), bzw. der Gemeinde und auch der jeweiligen Eigentümer der Lokalitäten und Einrichtungen (z.B. Gemeinden und Städte, Betriebsgesellschaften, Betreiber von Sportstätten etc. sind zu berücksichtigen! Eine diesbezügliche Kontaktaufnahme (u.a. bei sportlichen Aktivitäten) ist dringendst anzuraten.

GASTRONOMIE: Die Gastronomiebestimmungen umfassen eine generelle Maskenpflicht (beim Betreten und Verlassen, am Weg zu den Toiletten, etc). Ausgenommen ist der eigene Sitzplatz und auch nur dann, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Maximale Tischgröße: 10 Personen für Besuchergruppen an einem Tisch. Zum nächsten Tisch mit maximal 10 Personen: mindestens 1 Meter Abstand.

 AUSFLÜGE: Ausflüge mit Bus sind weiterhin möglich, es gilt selbstverständlich der MundNasen-Schutz im Bus. In Gaststätten gelten die Gastronomiebestimmungen.

WEIHNACHTSFEIERN: Hier sind wir abhängig von den dann gültigen Bestimmungen, die heute noch nicht abgeschätzt werden können bzw. von den regionalen Verhältnissen. Absagen sind DERZEIT noch nicht anzuraten.

BEGRÄBNISSE: Für Begräbnisse gilt eine Höchstzahl von 500 Personen. Bei Religionsausübung im Freien ist, gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Darüber hinaus hat der Veranstalter sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Durch die von der Bundesregierung verordneten Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen ist das PVÖ-Vereinsleben eingeschränkt, aber das müssen wir unser aller Gesundheit zuliebe in Kauf nehmen. Wir haben als PVÖ eine große Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und PVÖ-Funktionärinnen und Funktionäre verhalten sich vorbildlich. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist notwendig, denn niemand will, dass wir unsere Aktivitäten gänzlich einstellen müssen.

PVÖ-Verbandszentrale Stand: 21. September 2020 : office@pvoe.at

Corona Fälle im Bezirk Reutte Montag 21.09.2020

Corona Fälle im Bezirk Reutte Montag 21.09.2020

                                         Liebe Pensionisten (innen)!

Wichtige Hinweise zum Covid -19 Dashboard des Amtes der Tiroler Landesregierung!

Stand heute Früh Bez. Reutte 18 Aktuelle Corona Fälle.

Pflach ————- 8 Fälle

Reutte ————  6 Fälle

Breitenwang —-   1 Fall

Biberwier ——–   1 Fall

Tannheim  ——-   1 Fall

Lechaschau    —-  1 Fall

Gruß Obmann Pellegrini Karl

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