Voranmeldung für COVID -19 Impfung!
Liebe Pensionisten (innen) !
Anhang Bitte dringend lesen….
Voranmeldung für COVID -19 Impfung! Altergruppe 80 Jahre und älter..
Wer kennt Pensionisten(innen) die kein e-mail, bzw. Internet haben,
Bitte verständigts diese, das sie sich anmelden sollen..Danke…
Anmeldeschluß: Donnerstag 21. Jänner 2021
Tel. 05672-65103 —— e-mail: gemeinde@lechaschau.tirol.gv.at
Anhang Bitte anklicken!
——————————————————————–
„Freitesten“,das einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wird vom Bundesrat blockiert werden.
„Freitesten“,das einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wird vom Bundesrat blockiert werden.
Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!
Das in der ursprünglichen Phase 2 ab dem 18. Jänner 2021 vorgesehene sogenannte „Freitesten“ , das einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wird vom Bundesrat blockiert werden.
Angedacht war, nur für negativ getestete Personen bzw. für Personen mit einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung die strengen Ausgangsbeschränkungen, Betretungs- und Besuchsverbote zu lockern. Ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat erfolgte nicht.
Dadurch gelten die mit Mail vom 26. Dezember 2020 kommunizierten COVID-19 Maßnahmen bis mindestens 14. Jänner 2021. Über eine neuerliche Verlängerung muss im Hauptausschuss des Nationalrats entschieden werden.
Offen ist, wie es nach dem 14. Jänner 2021 weitergeht. In der mitgesandten Übersicht geht das Sozialministerium von einem geplanten Lockdown bis zum
- Jänner 2021 aus.
Bitte beachten:
- Veranstaltungen aller Art sind weiterhin generell untersagt. Darunter fallen auch Jahreshauptversammlungen, alle Klubnachmittage, Ausflüge, Feiern, alle sportlichen und alle kulturellen Aktivitäten.
- PVÖ Sitzungen können nur dann abgehalten werden, wenn es sich um unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen, gewählten Organen handelt und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
Liebe Grüße Herbert
Herbert Striegl BA
Landespräsident
Pensionistenverband Tirol
Anklicken Unten:
Übersicht COVID 19 Maßnahmen ab 2021 01 05
Anklicken Unten:
2. COVID 19 Verordnung ab 2021 01 05 bis 2021 01 14
——————————————————————–
GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2021
3. Lockdown hart ab dem 26. Dezember 2020 bis vorerst einschließlich 17. Jänner 2021.
3. Lockdown hart ab dem 26. Dezember 2020 bis vorerst einschließlich 17. Jänner 2021.
Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!
Seit Wochen beschäftigen wir uns mit Lockdown light, Lockdowns hart, Lockdown lockern, Massentests und jetzt wieder mit dem 3. Lockdown hart ab dem 26. Dezember 2020 bis vorerst einschließlich 17. Jänner 2021.
Für den 24. und 25. Dezember 2020 gelten die in der mitgesandten Übersicht angeführten Regelungen, wobei ergänzend zu beachten ist:
Die Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und zudem durchgehend eine Schutzmaske der Klasse FFP2 oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen.
Ab dem 26. Dezember 2020 gilt dann wieder die Regelung „ein Besucher pro Bewohner pro Woche“ mit negativem Testergebnis und mindestens mit einer FFP2-Maske.
Klargestellt wird in der mitgesandten Verordnung, gültig ab 26. Dezember 2020:
Keine Testpflicht besteht für Personen, die in den vergangenen 3 Monaten vor der erforderlichen Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.
Bei den Kontakten kommt es ab dem 26. Dezember 2020 zu massiven Einschränkungen:
Gestattet ist nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf nur eine Person aus höchstens einem Haushalt mehrere andere Haushaltszugehörige treffen.
Das sogenannte „Freitesten“ ab dem 18. Jänner 2020 für die Phase 2 ist in der aktuellen Verordnung nicht geregelt.
Bitte beachten: Veranstaltungen sind weiterhin generell untersagt. Darunter fallen auch Jahreshauptversammlungen.
PVÖ Sitzungen können nur dann abgehalten werden, wenn es sich um unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen, gewählten Organen handelt und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
In der Hoffnung, dass wir nach diesem Lockdown unser Vereinsleben im Jänner wieder langsam aufnehmen können, wünschen wir Euch und Euren Familien frohe Weihnachten, einen guten Start in das Neue Jahr und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Achtet bitte auf Euch und bleibt gesund.
Herbert und Carinna für das Team der Landesorganisation Tirol
Herbert Striegl BA, Landespräsident, Pensionistenverband Tirol,
Salurner Straße 2/EG A-6020 Innsbruck Tel. +43 (0) 512 589113
Anhang öffnen:
———————————————————————
Frohe Weihnachten 2020
Dies wünscht euch die Ortsgruppe Lechaschau !
Liebe Pensionistinnen und Pensionisten ,
wir wünschen euch eine besinnliche Adventszeit und entspannte, frohe Festtage, an denen ihr euch auch einmal ausklingen und zur Ruhe kommen könnt. Mögen dabei auch einige Momente sein, in denen ihr euch auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben besinnen könnts. Die Corona Pandemie hat alles verändert, wir werden so bald es wieder lockerer wird, euch informieren wenn wir im Jahr 2021 was planen.
Habts Bitte Geduld es ist nicht einfach für uns.
Abstand halten, Hände waschen, Mundschutz tragen und testen gehen !
Bitte befolgts den Rat der Bundesregierung!
Gesund bleiben daß wir uns im Jahr 2021 wieder sehen!
Dies wünscht euch der Obmann Pellegrini Karl und der Ausschuß von der Ortsgruppe -Lechaschau
Und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2021
————————————————————————————————
04.Advent Sonntag 2020
03. Advents Wochenende 2020
Ab morgen, 7. Dezember 2020, gelten bis inklusive 23. Dezember 2020 einige Lockerungsmaßnahmen
Liebe Mitglieder , Liebe Ortsgruppen Obleute!
Ab morgen, 7. Dezember 2020, gelten bis inklusive 23. Dezember 2020 einige Lockerungsmaßnahmen, wobei die Ausgangsregeln bis vorerst inklusive 16. Dezember 2020 gelten. Die nachstehenden Eckpunkte umfassen nur die wesentlichen Erleichterungen der bestehenden Maßnahmen:
- Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur mehr in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Die Ausnahmen davon sind: - Arbeit
- Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Anderen Menschen helfen/pflegen
- Bewegung an der frischen Luft
Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr ist es möglich, sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder).
- Dienstleistungen und Einzelhandel
- Der Handel wird wieder geöffnet, die Geschäfte dürfen bis längstens 19.00 Uhr offenhalten. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin/Kunde.
In Einkaufszentren: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen, keine Konsumation von Speisen und Getränken. - Alle Dienstleistungen, auch körpernahe (FriseurInnen, MasseurInnen etc.), dürfen angeboten werden. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin/Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kundinnen/Kunden verabreicht werden.
- Der Handel wird wieder geöffnet, die Geschäfte dürfen bis längstens 19.00 Uhr offenhalten. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin/Kunde.
- Museen & Bibliotheken
- Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Besucher.
- Sport & Freizeit
- Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
- Auch Outdoor-Sportstätten für den Individualsport (Schifahren, Rodeln, Langlauf, Eislauf usw.) dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten und Beschränkung von 1 Sportlerin / Sportler pro 10 m2. Mannschafts- und Kontaktsportarten sind jedoch nicht erlaubt.
- Weihnachtsmärkte sowie Adventmärkte sind nicht erlaubt
Bitte beachten:
- Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Darunter fallen unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jubilarfeiern, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern usw.
- PVÖ Sitzungen können nur dann abgehalten werden, wenn es sich um unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen handelt und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
Fragen und Antworten zum Thema Corona und was das für die Arbeit im PVÖ bedeutet findet ihr online auf unserer Homepage unter pvoe.at.
LINK: https://pvoe.at/content/der-pvoe-und-corona-bestimmungen-antworten-auf-die-haeufigsten-fragen
Achtet auf euch und bleibt gesund.
Liebe Grüße Herbert und Carinna
Herbert Striegl BA
Landespräsident Pensionistenverband Tirol
Salurner Straße 2/EG
A-6020 Innsbruck
Tel. +43 (0) 512 589113
Mobil +43 (0) 660 3757256
mailto: herbert.striegl@pvoe.at
https://www.facebook.com/pvoetirol
———————————————————————————————–













