Liebe Pensionisten (innen)!

Es gab einige Anfragen zu Busreisen, die ich gerne für alle beantworte. Für Reisebusse gelten nach wie vor die Bestimmungen wie für öffentliche Verkehrsmittel. In der von der Wirtschaftskammer herausgegebenen Handlungsempfehlung sind die aktuellen Gesetzesbestimmungen eingearbeitet und sind unbedingt zu beachten.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für Mitfahrende und dem Buslenker. 
  • Name, Telefonnummer und Sitzplatz jedes Fahrgastes ist in einer Liste festzuhalten.
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel und verpflichtende Durchführung von Hygienemaßnahmen.

 

Die genauen Empfehlungen findet ihr im mitgesandten Dateianhang und vor allem besteht auf die Handlungsempfehlungen gegenüber dem Busunternehmen.

Liebe Grüße Herbert Landespräsident Pensionistenverband Tirol

Salurner Straße 2/EG    A-6020 Innsbruck Tel.   +43 (0) 512 589113

————————————————————————————————