Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, liebe Ortsgruppenvorsitzende!
Die offizielle „Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung liegt nun vor.
Konkret gilt die Verschärfung der Maskenpflicht beim Betreten des Kundenbereiches
- In öffentlichen Apotheken,
- Im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich in den Tankstellen-Shops,
- In Banken
- In Postfilialen und bei Postpartnern.
Auch Besucher von Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegdienstleistungen erbracht werden, müssen eine Maske tragen.
Die bisher geltenden Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.
Liebe Grüße Herbert
Herbert Striegl BA
Landespräsident
Pensionistenverband Tirol
Anhang anklicken !
332. Verordnung per 2020 07 22 332. Verordnung per 2020 07 22
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