PVÖ – Verbandszentrale –Tages Information 21.09.2020

Wichtige Informationen über Corona-Vorsichtsmaßnahmen für Veranstaltungen des Pensionistenverbandes ab 21. September 2020 Um ein neuerliches Herunterfahren („Lockdown“) der Aktivitäten des Pensionistenverbandes zu verhindern und gleichzeitig den aktuellen Verordnungen der Bundesregierung zu entsprechen, gelten ab sofort für ALLE Organisationseinheiten des Pensionistenverbandes Österreichs (Ortsgruppen, Bezirksorganisationen und Landesorganisationen) folgende Bestimmungen:

Alle sozialen PVÖ-Aktivitäten gelten als „VERANSTALTUNGEN“ – sind also keine „privaten“ Zusammenkünfte.

Das umfasst Klubnachmittage und Zusammenkünfte (in Klublokalen, Stüberln, Pensionistenclubs etc.), Feiern, Grillveranstaltungen, Ehrungen, Sitzungen, Versammlungen und Konferenzen etc.

Generell gilt:

IMMER ausreichend Abstand halten (mindestens 1 Meter), regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten, Aufstellen von Desinfektionsmittel-Spendern beim Eingang, Seife in den Sanitäranlagen.

MUND-NASEN-SCHUTZ: Es gilt jetzt generelle Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) beim Betreten von geschlossenen Räumen und in Innenräumen. Nur am zugewiesenen Sitzplatz (z. B. im Theater, Gasthaus sowie bei PVÖ Aktivitäten) kann die Maske abgenommen werden und auch nur dann, wenn der Mindestabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann (ausgenommen Personen aus dem gleichen Haushalt). Die Maske ist defacto immer dort zu tragen, wo Menschen aufeinandertreffen. Also in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Seilbahnen, Schiffen etc.); in allen Geschäften, in allen Verwaltungseinrichtungen wie z.B. Gemeindeamt, BH, Landesregierung etc.), vor allem in Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Apotheken etc.), bei Veranstaltungen (auch jene vom Pensionistenverband!), in Hotels, Gastronomiebetrieben, usw. PVÖ Mitarbeiter/innen, die bei PVÖ-Veranstaltungen von Tisch zu Tisch gehen, z.B. um Café zu servieren, müssen selbstverständlich eine Maske tragen!

IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN GILT: Maximal 50 Personen: Ausnahmslos MIT zugewiesenen Sitzplätzen (Namenskarten!) Bei Veranstaltungen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die NICHT im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz bis hin zum Tisch bzw. Sitzplatz zu tragen. Die besetzen Tische abfotografieren (Handy, Digital-Kamera) und die Fotos für erforderliche Dokumentationszwecke aufbewahren. Maximal 10 Personen: OHNE Sitzplatzzuordnung Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen ohne Sitzplatzzuordnung sind untersagt. Werden keine Fotos zum Beispiel mit dem Handy gemacht, so sind für Dokumentationszwecke Teilnehmerlisten zu führen. Für beide Fälle gilt: Organisations-MitarbeiterInnen zählen nicht für die Berechnung der Personenanzahl, sondern nur „echte“ Gäste.

 IM FREILUFTBEREICH GILT: Veranstaltungen bis maximal 100 Personen im FREIEN sind erlaubt. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

GRÖSSERE VERANSTALTUNGEN: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein/e COVID-19- Beauftragte/r zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen außerdem einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese hat die Einhaltung der Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen.

SPORTLICHE AKTIVITÄTEN: An sportlichen Aktivitäten dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen. In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung der Gruppen ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. VorturnerInnen etc). Bei Mannschaftssportarten, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an Spieler/innen nicht in die Höchstteilnehmer/innenzahl miteinzurechnen. Bei der Sportausübung selbst muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt sowohl für die Sportausübung im Raum als auch im Freien.

ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN: Die örtlichen Vorschriften eines Bezirkes (Stichwort Ampel!), bzw. der Gemeinde und auch der jeweiligen Eigentümer der Lokalitäten und Einrichtungen (z.B. Gemeinden und Städte, Betriebsgesellschaften, Betreiber von Sportstätten etc. sind zu berücksichtigen! Eine diesbezügliche Kontaktaufnahme (u.a. bei sportlichen Aktivitäten) ist dringendst anzuraten.

GASTRONOMIE: Die Gastronomiebestimmungen umfassen eine generelle Maskenpflicht (beim Betreten und Verlassen, am Weg zu den Toiletten, etc). Ausgenommen ist der eigene Sitzplatz und auch nur dann, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Maximale Tischgröße: 10 Personen für Besuchergruppen an einem Tisch. Zum nächsten Tisch mit maximal 10 Personen: mindestens 1 Meter Abstand.

 AUSFLÜGE: Ausflüge mit Bus sind weiterhin möglich, es gilt selbstverständlich der MundNasen-Schutz im Bus. In Gaststätten gelten die Gastronomiebestimmungen.

WEIHNACHTSFEIERN: Hier sind wir abhängig von den dann gültigen Bestimmungen, die heute noch nicht abgeschätzt werden können bzw. von den regionalen Verhältnissen. Absagen sind DERZEIT noch nicht anzuraten.

BEGRÄBNISSE: Für Begräbnisse gilt eine Höchstzahl von 500 Personen. Bei Religionsausübung im Freien ist, gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Darüber hinaus hat der Veranstalter sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Durch die von der Bundesregierung verordneten Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen ist das PVÖ-Vereinsleben eingeschränkt, aber das müssen wir unser aller Gesundheit zuliebe in Kauf nehmen. Wir haben als PVÖ eine große Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und PVÖ-Funktionärinnen und Funktionäre verhalten sich vorbildlich. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist notwendig, denn niemand will, dass wir unsere Aktivitäten gänzlich einstellen müssen.

PVÖ-Verbandszentrale Stand: 21. September 2020 : office@pvoe.at