Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, liebe Ortsgruppenvorsitzende!

Die offizielle „Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung liegt nun vor.

Konkret gilt die Verschärfung der Maskenpflicht beim Betreten des Kundenbereiches

  • In öffentlichen Apotheken,
  • Im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich in den Tankstellen-Shops,
  • In Banken
  • In Postfilialen und bei Postpartnern.

Auch Besucher von Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegdienstleistungen erbracht werden, müssen eine Maske tragen.

Die bisher geltenden Regelungen bleiben weiterhin aufrecht.

Liebe Grüße Herbert

Herbert Striegl BA
Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

Anhang anklicken !

332. Verordnung per 2020 07 22 332. Verordnung per 2020 07 22

————————————————————————————————-