Liebe Mitglieder des Landesvorstandes,

Liebe Ortsgruppenobleute!

 

Mit der 5. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen wir mittlerweile mehr als 80 Pandemie-Maßnahmen befolgen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Eingebettet in die sogenannte „Osterruhe“ und auf Basis des aktuellen Epidemiegesetzes gilt für Nordtirol neuerlich die Virusvariantenverordnung des Landeshauptmanns.

Für Nordtirol, mit Ausnahme des Bezirks Lienz, wird für die Ausreise vom 31. März 2021 bis einschließlich 14. April 2021 der Nachweis eines negativen Corona-Tests benötigt. Zum Zeitpunkt der Ausreise dürfen die Testergebnisse beim Antigen-Test nicht älter als 48 und beim PCR-Rest nicht älter als 72 Stunden sein.

Impfbestätigungen, Selbsttests, ärztliche Atteste und/oder Bescheinigungen über Genesungen und vorgenommenen Antikörpertests werden für die Ausreise nicht anerkannt.

Für den Bezirk Kufstein gelten vom 31. März 2021 und bis einschließlich 14. April 2021 zusätzlich verordnete Ausreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Die Bestimmungen für den Bezirk Schwaz laufen am 1. April 2021 aus.

Die Übersicht aller aktuellen Bestimmungen findet ihr unter dem Link: Ein- und Ausreisebestimmungen

 

Gesund bleiben und schon jetzt Frohe Ostern

Herbert und Carinna  

 

Herbert Striegl BA
Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

 

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