KEINE PVÖ-VERANSTALTUNGEN

BIS 30. JUNI.2020

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, liebe Bezirks- u. Ortsgruppenvorsitzende!

Was gilt als Veranstaltung und welche Bestimmungen greifen?

Diese Fragen wurden gestern im Magazin konkret gestellt https://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/14050754 .

Nur die Juristen sind sich auch nicht sicher und widersprüchlich in ihren Aussagen.
Wer außerhalb des privaten Bereiches etwas plant und/oder dazu einlädt steht mit einem Fuß im Kriminal. Welche Schutzmaßnahmen, Verbote sowie Auflagen wie Personenanzahl, Masken, Abstand, Quadratmeter-Regeln, Indoor, Outdoor usw. gelten?

Bleibt bitte vorerst dabei: KEINE PVÖ-VERANSTALTUNGEN BIS 30. JUNI – bitte um Verständnis und Einhaltung.

 Über alle Änderungen halten wir euch auf dem laufenden, insbesondere über die noch nicht verordneten Vorschriften für die ab Mitte Mai geöffneten Gasthäuser.

Bleibt gesund und alles Gute.
Herbert Striegl BA
Landespräsident Pensionistenverband Tirol

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