„Freitesten“,das einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wird vom Bundesrat blockiert werden.

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!

 Das in der ursprünglichen Phase 2 ab dem 18. Jänner 2021 vorgesehene sogenannte „Freitesten“ , das einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wird vom Bundesrat blockiert werden.

Angedacht war, nur für negativ getestete Personen bzw. für Personen mit einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung die strengen Ausgangsbeschränkungen, Betretungs- und Besuchsverbote zu lockern. Ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat erfolgte nicht.

Dadurch gelten die mit Mail vom 26. Dezember 2020 kommunizierten COVID-19 Maßnahmen bis mindestens 14. Jänner 2021. Über eine neuerliche Verlängerung muss im Hauptausschuss des Nationalrats entschieden werden.

Offen ist, wie es nach dem 14. Jänner 2021 weitergeht. In der mitgesandten Übersicht geht das Sozialministerium von einem geplanten Lockdown bis zum

  1. Jänner 2021 aus.

Bitte beachten:

  • Veranstaltungen aller Art sind weiterhin generell untersagt. Darunter fallen auch Jahreshauptversammlungen, alle Klubnachmittage, Ausflüge, Feiern, alle sportlichen und alle kulturellen Aktivitäten.
  • PVÖ Sitzungen können nur dann abgehalten werden, wenn es sich um unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen, gewählten Organen handelt und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.

Liebe Grüße Herbert

 Herbert Striegl BA
Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

 

Anklicken Unten:

Übersicht COVID 19 Maßnahmen ab 2021 01 05

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2. COVID 19 Verordnung ab 2021 01 05 bis 2021 01 14

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