Betreff: Erleichterungen der aktuellen Lockdown-Regelungen / Selbsttests / Bezirk Schwaz

Liebe Mitglieder des Landesvorstandes, Liebe Ortsgruppenobleute!

 

  1. Aktuelle Lockdown-Regelungen gelten vorerst bis inklusive kommenden Sonntag; ab Morgen: Lockerung der Besuchsregeln für die Krankenhäuser, Negativer PCR-Test ist künftig generell 72 Stunden und negativer Antigen-Test 48 Stunden gültig. Anerkennung von Absonderungsbescheiden.
  • PatientInnen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten dürfen ab Mittwoch eine Besucherin bzw. einen Besucher pro Tag empfangen. Die Regelung, dass der Besuch erst nach einer Woche Aufenthaltsdauer möglich ist, wurde gestrichen. Die Ausnahmeregelung für Kinder – täglich zusätzlich maximal zwei Personen zur Begleitung bzw. zum Besuch – bleibt bestehen. Sowohl BesucherInnen als auch Begleitpersonen müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen und in der Regel auch eine FFP2-Maske tragen.
  • Als Testnachweise werden ein bestätigter negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test anerkannt, wobei Antigen-Tests maximal 48 Stunden und PCR-Tests maximal 72 Stunden alt sein dürfen.
  • Diese erweiterte Gültigkeitsregelung der Tests gilt auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche. Ersatzweise können weiterhin auch Genesungsbestätigungen, maximal sechs Monate alt, nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung sowie positive Antikörper-Tests vorgelegt werden. Positive Antikörper-Tests dürfen jetzt nur noch maximal drei Monate – statt bisher sechs Monate – alt sein.
  • NEU: Auch Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten COVID-19-Infektion gelten künftig als Nachweis. Sie dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
  1. Wie funktionieren die Corona-Selbsttests „Nasenbohr-Tests“ zu Hause?
    Viele Gebrauchsanweisungen sind unleserlich, unvollständig oder nicht in Deutsch.
    Auf unserer Homepage https://pvoe.at/content/nasenbohr-tests-so-funktioniert-das-selbst-testen-ganz-einfach gibt es eine gut leserliche Anleitung, Link zum Anleitungsvideo und die vollständigen Gebrauchsanweisungen aller gängigen Testmarken zum Herunterladen.
  2. Ausreise bzw. Aufenthalt im Bezirk Schwaz im Zeitraum 11. März 2021 bis einschließlich 25. März 2021
    Die Fragen und Antworten dazu findet ihr unter https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/ausreise-aus-dem-bezirk-schwaz/

Bleibt gesund und wir warten auf die Impfung.

Herbert und Carinna

Herbert Striegl BA Landespräsident

Pensionistenverband Tirol

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3. Novelle zur 4. COVID 19 Schutzmaßnahmenverordnung ab 2021 03 10