Liebe Mitglieder , Liebe Ortsgruppen Obleute!

Ab morgen, 7. Dezember 2020, gelten bis inklusive 23. Dezember 2020 einige Lockerungsmaßnahmen, wobei die Ausgangsregeln bis vorerst inklusive 16. Dezember 2020 gelten. Die nachstehenden Eckpunkte umfassen nur die wesentlichen Erleichterungen der bestehenden Maßnahmen:

  • Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur mehr in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
    Die Ausnahmen davon sind:
  • Arbeit
  • Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Anderen Menschen helfen/pflegen
  • Bewegung an der frischen Luft

Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr ist es möglich, sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder).

  • Dienstleistungen und Einzelhandel
    • Der Handel wird wieder geöffnet, die Geschäfte dürfen bis längstens 19.00 Uhr offenhalten. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin/Kunde.
      In Einkaufszentren: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen, keine Konsumation von Speisen und Getränken.
    • Alle Dienstleistungen, auch körpernahe (FriseurInnen, MasseurInnen etc.), dürfen angeboten werden. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin/Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kundinnen/Kunden verabreicht werden.
  • Museen & Bibliotheken
    • Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Besucher.
  • Sport & Freizeit
    • Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
    • Auch Outdoor-Sportstätten für den Individualsport (Schifahren, Rodeln, Langlauf, Eislauf usw.) dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten und Beschränkung von 1 Sportlerin / Sportler pro 10 m2. Mannschafts- und Kontaktsportarten sind jedoch nicht erlaubt. 
    • Weihnachtsmärkte sowie Adventmärkte sind nicht erlaubt

Bitte beachten:

  • Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Darunter fallen unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jubilarfeiern, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern usw.
  • PVÖ Sitzungen können nur dann abgehalten werden, wenn es sich um unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen handelt und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.

Fragen und Antworten zum Thema Corona und was das für die Arbeit im PVÖ bedeutet findet ihr online auf unserer Homepage unter pvoe.at.

LINK: https://pvoe.at/content/der-pvoe-und-corona-bestimmungen-antworten-auf-die-haeufigsten-fragen

Achtet auf euch und bleibt gesund.

Liebe Grüße  Herbert und Carinna

Herbert Striegl BA
Landespräsident Pensionistenverband Tirol

Salurner Straße 2/EG

A-6020 Innsbruck

Tel.   +43 (0) 512 589113

Mobil  +43 (0) 660 3757256

mailto: herbert.striegl@pvoe.at

http://tirol.pvoe.at/

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